Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Werkvertrag im Baugewerbe?
- Abgrenzung zu Arbeitsvertrag und klassischem Subunternehmervertrag
- Typische Inhalte eines Werkvertrags im Baugewerbe
- Haftung und Risiken für Bauunternehmen
- Praxis-Tipps für rechtskonforme Werkverträge
- Wie Arthemos GmbH Bauunternehmen bei Werkverträgen und Fachkräften unterstützt
Werkverträge gehören im Baugewerbe zum Alltag – und sind zugleich eine der rechtlich sensibelsten Vertragsformen. In diesem Artikel erfährst Du, was ein Werkvertrag rechtlich bedeutet, wie er sich von anderen Vertragsarten abgrenzt, welche Inhalte unverzichtbar sind und welche Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten Bauunternehmen konkret beachten sollten.
Was ist ein Werkvertrag im Baugewerbe?
Der Werkvertrag ist im deutschen Recht in den §§ 631 ff. BGB geregelt. Kerngedanke: nicht die Arbeitsleistung an sich wird geschuldet, sondern ein konkreter Erfolg (das „Werk“).
Im Baugewerbe bedeutet das typischerweise:
- Errichtung eines Bauwerks oder eines Bauabschnitts
- Sanierung, Umbau oder Instandsetzung
- Montageleistungen (z. B. Fenster, Türen, Photovoltaikanlagen)
- Spezialgewerke (z. B. Elektroinstallationen, HKLS, Trockenbau)
Wesentliche Merkmale eines Werkvertrags im Bau:
- Erfolgspflicht: Das beauftragte Unternehmen schuldet ein mangelfreies Werk, nicht nur das Bemühen.
- Selbstständige Organisation: Der Werkunternehmer organisiert Personal, Arbeitsablauf und Werkzeuge eigenverantwortlich.
- Vergütung gegen Abnahme: Die Hauptzahlung ist an die Abnahme des Werks gekoppelt.
- Gewährleistung: Nach Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist (im Bau in der Regel 5 Jahre).
Damit unterscheidet sich der Werkvertrag grundlegend von arbeitsrechtlichen Konstellationen, in denen der Mensch als Arbeitskraft im Vordergrund steht.
Wie unterscheidet sich der Werkvertrag von Arbeitsvertrag und Subunternehmervertrag?
Werkvertrag vs. Arbeitsvertrag im Baugewerbe
Die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag ist zentral, um Scheinselbstständigkeit und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Während der Arbeitsvertrag die persönliche Arbeitsleistung in Eingliederung in die betriebliche Organisation regelt, bleibt der Werkunternehmer eigenständig.
Typische Unterscheidungsmerkmale:
- Weisungsrecht:
- Arbeitsvertrag: Arbeitgeber bestimmt Ort, Zeit, Art der Tätigkeit.
- Werkvertrag: Auftraggeber definiert Ergebnis, nicht die konkrete Durchführung.
- Eingliederung:
- Arbeitsvertrag: Eingliederung in betriebliche Abläufe, Nutzung interner Strukturen.
- Werkvertrag: Eigenständige Organisation, eigene Abläufe, möglichst eigene Werkzeuge.
- Vergütungslogik:
- Arbeitsvertrag: Zeitlohn (Stunde/Monat), unabhängig vom Erfolg.
- Werkvertrag: Vergütung für das fertige Werk (Pauschalpreis, Einheitspreis, etc.).
Werkvertrag vs. „gewöhnlicher“ Subunternehmervertrag
Im Baukontext wird der Begriff Subunternehmer oft unscharf genutzt. Juristisch relevant ist, ob es sich um:
- einen echten Werkvertrag (Werkleistung, Erfolg geschuldet), oder
- eine Arbeitnehmerüberlassung (Überlassung von Personal, Eingliederung bei Dir)
handelt.
Subunternehmerverträge im Bau sollten deshalb immer so gestaltet sein, dass sie die Logik des Werkvertrags abbilden und keine verdeckte Personalleihe darstellen.
Welche Inhalte sollte ein Werkvertrag im Baugewerbe unbedingt enthalten?
Leistungsbeschreibung und Schnittstellen
Herzstück eines jeden Werkvertrags ist eine präzise Leistungsbeschreibung. Sie definiert:
- genauen Umfang der Arbeiten (z. B. Trockenbauarbeiten in bestimmten Geschossen)
- Qualitätsstandards (DIN-Normen, VOB/C, Herstellervorgaben)
- Schnittstellen zu anderen Gewerken (z. B. Rohbau, Elektro, Ausbau)
- Materialverantwortung (stellt der Unternehmer oder der Auftraggeber?)
Je klarer die Beschreibung, desto geringer das Konfliktpotenzial bei Mehrleistungen, Nachträgen oder Mängeln.
Vergütungsmodell und Zahlungsmodalitäten
Im Bauwesen sind verschiedene Vergütungsmodelle üblich:
- Pauschalpreisvertrag: Fester Preis für ein definiertes Leistungspaket.
- Einheitspreisvertrag: Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Mengen (auf Basis Leistungs- und Mengenverzeichnissen).
- Stundenlohnvereinbarung (kritisch!): Nur in klar begrenzten Ausnahmefällen, sauber dokumentiert, da Nähe zur Arbeitnehmerüberlassung.
Wichtig sind zudem:
- Zahlungspläne (z. B. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt)
- Skonti, Sicherheiten (z. B. Bürgschaften, Einbehalte)
- Regelungen zu Nachträgen und Mehrleistungen
Termine, Abnahme, Gewährleistung
Ein professioneller Werkvertrag im Bau regelt:
- Ausführungsfristen und verbindliche Termine
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (z. B. Baufreiheit, Pläne, Genehmigungen)
- Form und Verfahren der Abnahme (förmlich, Teilabnahmen, Abnahmeprotokolle)
- Gewährleistungsfristen und Umgang mit Mängeln (Fristen, Nachbesserung, Kostentragung)
Welche Haftungsfragen und Risiken bestehen für Bauunternehmen?
Gerade im Baugewerbe können Fehler in der Vertragsgestaltung gravierende Folgen haben – finanziell wie rechtlich.
Risiko unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Wenn ein vermeintlicher Werkunternehmer in Wahrheit wie ein Arbeitnehmer in Deinen Betrieb eingegliedert wird, drohen:
- Feststellung einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung
- Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Bußgelder und Reputationsschäden
Risikofaktoren sind etwa:
- komplette Nutzung Deiner Arbeitsmittel und Fahrzeuge
- direktes fachliches Weisungsrecht Deiner Bauleitung gegenüber den einzelnen Personen
- Abrechnung ausschließlich nach Stunden ohne klar definiertes Werk
Haftung für Mängel und Verzug
Der Werkunternehmer haftet zwar grundsätzlich für seine Leistung, doch Du als Generalunternehmer oder Auftraggeber bist gegenüber Deinem Kunden oft der erste Ansprechpartner. Das bedeutet:
- Du trägst das Risiko der Koordination aller Gewerke
- Verspätungen eines Werkunternehmers können zu Vertragsstrafen und Verzugsschäden führen
- Regress gegen den Subunternehmer muss rechtlich sauber vorbereitet sein
Praxis-Tipps für rechtskonforme und effiziente Werkverträge
Um Werkverträge im Bau alltagstauglich und rechtssicher zu gestalten, helfen folgende Grundsätze:
- Klare Ergebnisorientierung: Immer das Werk, nicht Personenstunden, in den Mittelpunkt stellen.
- Eigenständigkeit sichern: Werkunternehmer nutzt möglichst eigene Leitungsstruktur, Werkzeuge und Material.
- Dokumentation: Bauzeitenpläne, Bautagebücher, Abnahmeprotokolle konsequent führen.
- Juristische Standards nutzen: Wo sinnvoll, Bezug auf VOB/B und VOB/C nehmen.
- Transparente Kommunikation: Schnittstellen und Verantwortlichkeiten frühzeitig klären – gerade bei mehreren Subunternehmen auf der Baustelle.
Auch die Auswahl der Werkunternehmer ist entscheidend: Fachliche Eignung, Referenzen, Kapazitäten und Sprachkompetenz wirken sich direkt auf Qualität, Termintreue und Konfliktanfälligkeit aus.
Wie unterstützt Dich Arthemos GmbH bei Werkverträgen und Fachkräften im Bau?
Wenn Du im Baugewerbe mit Werkverträgen arbeitest, ist der Engpass häufig nicht die Theorie, sondern der Zugang zu passenden, zuverlässigen Fachkräften. Hier setzt die Arthemos GmbH an.
Arthemos vermittelt Bau- und Handwerksunternehmen qualifizierte Fachkräfte aus einem breiten Netzwerk in Osteuropa – sowohl über kurzfristige Einsätze via Werkverträge als auch über Festanstellungen. Die realistische Vermittlungszeit liegt bei etwa 3–5 Tagen, was Dir in arbeitsintensiven Bauphasen maximale Flexibilität verschafft.
Zu den vermittelten Profilen gehören unter anderem:
- Abbrucharbeiter, Allrounder, Helfer
- Baggerfahrer / Maschinenführer, Tiefbauer, Galabauer, Garten- und Landschaftsbauer
- Dachdecker, Zimmerer, Trockenbauer, Verputzer, WDVS-Monteure
- Maurer (inkl. Klinker), Stahlbetonbauer, Pflasterer
- Fenster- und Türenmonteure, Fassadenmonteure, Zaunbauer
- Elektriker Bau, Industrie, Photovoltaik sowie Photovoltaikmonteure
- HKLS- und Lüftungsmonteure, Maler / Tapezierer, Bodenleger, Fliesenleger, Estrichleger
- Metallbauer / Schlosser, Schweißer (E-Hand, MIG/MAG, WIG), Vorrichter
- Schiffbauer, Produktionshelfer, Tischler, Gerüstbauer
Damit kannst Du Werkverträge im Bau nicht nur rechtssicher aufsetzen, sondern auch mit den passenden Teams hinterlegen, ohne Monate in Rekrutierung zu investieren.
Wenn Du selbst im Vertrieb von Fachkräften aktiv werden möchtest, findest Du bei Arthemos zudem eine Chance, die Baubranche mitzugestalten. Als selbstständiger Handelsvertreter, Quereinsteiger oder Vertriebspartner (m/w/d) kannst Du bundesweit Unternehmen mit passenden Subunternehmen und Fachkräften zusammenbringen. Mehr Informationen dazu findest Du im Karrierebereich unter https://arthemos.de/karriere/.
Für ein persönliches Gespräch erreichst Du Arthemos von Montag bis Freitag 07:00–21:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag 09:00–19:00 Uhr telefonisch unter +49 15144989273 oder per Mail an info@arthemos.de. Über das Kontaktformular auf https://arthemos.de/unser-konzept/ kannst Du unkompliziert eine Anfrage stellen. Weitere Einblicke in Fachkräftemangel, Recruiting-Trends und moderne Personalstrategien im Bau findest Du im Newsportal unter https://arthemos.de/newsportal/.
Abgerundet wird das Profil durch die Präsenz auf Instagram (https://www.instagram.com/arthemos_gmbh/) und Facebook (https://www.facebook.com/ArthemosGmbH/), wo Du aktuelle Einblicke in Projekte und Entwicklungen erhältst. Der Unternehmenssitz befindet sich in der Gorch-Fock-Str. 19, 27432 Bremervörde, vertreten durch Edgar Arnold.
Werkverträge im Baugewerbe bieten Dir die Möglichkeit, Leistungen flexibel, ergebnisorientiert und wirtschaftlich einzukaufen – vorausgesetzt, Definition, Abgrenzung und Vertragsgestaltung sind sauber durchdacht. Wenn Du die rechtlichen Eckpunkte beachtest, Werk und Arbeitsleistung klar trennst und mit zuverlässigen, spezialisierten Partnern zusammenarbeitest, werden Werkverträge zu einem starken Instrument Deiner Projektsteuerung. So sicherst Du Qualität, Termintreue und Planbarkeit – auch in Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Auslastung.