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Lohnfortzahlung im Bauvertrag: Grundlagen und Risiken

Jan. 25, 2026

Lohnfortzahlung im Bauvertrag: Was Du wirklich wissen musst

Die Lohnfortzahlung im Bauvertrag ist ein rechtlich und wirtschaftlich sensibles Thema: Wer trägt das Risiko bei Schlechtwetter, Baustillstand oder Krankheit – Auftraggeber, Auftragnehmer oder die Beschäftigten selbst? In diesem Beitrag erfährst Du die wichtigsten Grundlagen, typische Streitpunkte und praxisnahe Lösungsansätze für Bauunternehmen und Subunternehmer.

Inhaltsverzeichnis

Lohnfortzahlung im Bauvertrag – worum geht es konkret?

Im Baugewerbe meint Lohnfortzahlung im Kern zwei unterschiedliche, oft vermischte Themenbereiche:

  • Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer (z.B. bei Krankheit, Urlaub, Feiertag)
  • Vergütungsfortzahlung im Bauvertrag (Zahlungspflicht des Auftraggebers trotz Stillstand)

Während das erste Thema vor allem arbeitsrechtlich und tariflich geregelt ist, betrifft das zweite die vertragsrechtliche Verteilung von Bau- und Ausfallrisiken zwischen Auftraggeber, Generalunternehmer und Subunternehmer. Wer hier im Vertrag nicht sauber arbeitet, trägt schnell hohe Kosten – etwa bei wetterbedingten Verzögerungen oder behördlichen Baustopps.

Welche Rechtsgrundlagen bestimmen die Lohnfortzahlung im Bauvertrag?

Arbeitsrechtliche Basis: Entgeltfortzahlungsgesetz & Tarifverträge

Beschäftigte im Bau haben in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Urlaubsentgelt nach Bundesurlaubsgesetz und Bautarifverträgen
  • Feiertagsvergütung

Details wie Höhe, Ausgleich von Schlechtwetterzeiten (z.B. Saison-Kurzarbeitergeld) oder Ausfallgeld ergeben sich häufig aus dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) und weiteren Branchenregelungen.

Vertragsrechtliche Basis: BGB, VOB/B und Bauvertragsrecht

Auf Ebene des Bauvertrags sind vor allem diese Regelungen relevant:

  • BGB-Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB)
  • Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB)
  • VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B), sofern wirksam vereinbart

Zentral ist hier die Frage: Wer trägt das Risiko, wenn gearbeitet werden könnte, aber tatsächlich nicht gearbeitet wird? – etwa wegen:

  • höherer Gewalt (z.B. Unwetter)
  • behördlichen Anordnungen
  • Baustellenverzögerungen durch den Auftraggeber
  • Material- oder Planungsengpässen

Diese Punkte müssen explizit im Bauvertrag geregelt werden, wenn unnötige Lohn- und Stillstandskosten vermieden werden sollen.

Schlechtwetter, Baustillstand & Annahmeverzug – wer zahlt den Lohn?

Typische Ausfallsituationen auf dem Bau

  • Witterungsbedingter Stillstand (Frost, Starkregen, Sturm)
  • Baustopp durch Behörden (fehlende Genehmigungen, Auflagen)
  • Verzögerter Baufortschritt (Vorgewerke sind nicht fertig)
  • Material fehlt (Lieferprobleme, Falschbestellungen)

In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Auftragnehmer seine Leute bezahlen muss, obwohl keine produktive Arbeit stattfindet – und ob er dafür eine Vergütung vom Auftraggeber verlangen kann.

Annahmeverzug des Auftraggebers

Im Annahmeverzug kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, obwohl der Auftragnehmer die Leistung ordnungsgemäß anbieten könnte. Typische Beispiele:

  • Baustelle ist nicht zugänglich
  • Vorgewerke sind nicht abgeschlossen
  • Pläne/Freigaben fehlen

Bei wirksamem Annahmeverzug kann der Auftragnehmer grundsätzlich Vergütung verlangen, ohne tatsächlich zu leisten – er trägt zwar die Lohnfortzahlung für seine Mitarbeiter, kann diese Kosten aber beim Auftraggeber geltend machen. Ob und in welchem Umfang, hängt stark vom Vertragswerk (BGB vs. VOB/B, konkrete Klauseln) ab.

Subunternehmen, Werkverträge und die besondere Lohnrisiko-Verteilung

Eigenes Personal vs. Subunternehmen

Viele Bauunternehmen setzen heute auf einen Mix aus eigenem Personal und Subunternehmern aus dem In- und Ausland. Daraus ergeben sich unterschiedliche Lohn- und Kostenrisiken:

  • Eigenes Personal: klassische Lohnfortzahlungspflichten (Krankheit, Urlaub, Feiertage, ggf. Annahmeverzug)
  • Subunternehmer: Werklohnanspruch nach erbrachter Leistung; Stillstandsregelungen müssen explizit vertraglich vereinbart werden

Vergleich: Eigenpersonal vs. Subunternehmer beim Lohnrisiko

Aspekt Eigenes Personal Subunternehmen / Werkvertrag
Lohnfortzahlung bei Krankheit Pflicht nach EFZG, Tarifrecht Kein Thema, da keine Arbeitnehmer des Auftraggebers
Stillstand durch Auftraggeber Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug, aber Lohnvorfinanzierung notwendig Anspruch hängt von Vertragsklauseln (Stillstandspauschalen etc.) ab
Flexibilität bei Auftragsrückgang Begrenzt (Kündigungsfristen, Sozialplanrisiken) Hoch (vertragliche Beendigung, Projektende)
Kalkulierbarkeit der Gesamtkosten Schwerer, viele Nebenkosten und Ausfallrisiken Besser planbar durch Pauschalen / Stunden- oder Projektpreise

Je klarer die Risiko- und Kostenverteilung im Zusammenspiel mit Subunternehmen geregelt ist, desto besser lassen sich Lohnfortzahlungs- und Stillstandskosten steuern.

Wie sollte ein Bauvertrag zur Lohnfortzahlung gestaltet sein?

Zentrale Vertragsklauseln zur Vermeidung von Streit

Um spätere Diskussionen zu vermeiden, sollten im Bauvertrag insbesondere folgende Punkte geregelt werden:

  • Regelung bei witterungsbedingten Ausfällen (Winterbau, Schlechtwettertage, Pufferzeiten)
  • Konkrete Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Folgen bei Verzug
  • Vergütung bei Stillstand (z.B. Stillstandsstunden, Bereitschaftspauschalen)
  • Dokumentationspflichten (Bautagebuch, Wetterprotokolle, Fotos, E-Mail-Protokolle)
  • Umgang mit behördlichen Verzögerungen (Fristverlängerung, Mehrkostenregelung)

Praktische Umsetzung im Alltag

  • Baustellenbezogene Arbeitszeit- und Ausfallstatistiken führen
  • Rechtzeitig Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen versenden
  • Ständige Abstimmung mit Nachunternehmern und Lieferanten
  • Risiken bereits in der Angebotskalkulation berücksichtigen

Eine professionelle Vertragsgestaltung senkt nicht nur das Lohnfortzahlungsrisiko, sondern erhöht auch die Planbarkeit von Bauzeiten und Margen.

Moderne Lösungen: Lohnfortzahlungsrisiken über flexiblen Personaleinsatz steuern

Neben juristisch sauberen Verträgen spielt der Personaleinsatz eine immer größere Rolle. Wer ausschließlich auf eigenes Stammpersonal setzt, trägt sämtliche Lohnfortzahlungs- und Ausfallkosten selbst. Eine gezielte Kombination kann helfen:

  • Kernteam in Festanstellung für Know-how und Führungsaufgaben
  • Flexible Fachkräfte über Subunternehmer oder Werkverträge für projektbezogene Spitzen
  • Internationale Fachkräfte, z.B. aus Osteuropa, zur Abdeckung von Engpassberufen

So lassen sich saisonale Schwankungen, unerwartete Baustopps und Ausfallzeiten besser abfedern, weil ein Teil des Risikos auf vertraglich definierte Projektlaufzeiten und leistungsbezogene Vergütung verlagert wird.

Wie Arthemos Dir bei Lohnfortzahlung und Bauverträgen indirekt hilft

Die Arthemos GmbH unterstützt Bauunternehmen und Industrie dabei, Fachkräfte und Subunternehmen schnell und flexibel zu finden – unter anderem Abbrucharbeiter, Elektriker Bau und Industrie, Trockenbauer, Dachdecker, HKLS-Monteure, Schweißer, Tiefbauer, Zimmerer und viele weitere Berufe aus einem breiten Netzwerk in Osteuropa.

Durch kurz- oder längerfristige Einsätze über Werkverträge oder Festanstellungen kannst Du Deine Lohnfortzahlungs- und Stillstandsrisiken besser steuern, weil Personalspitzen projektbezogen abgedeckt und Verträge klar befristet werden. Die realistische Vermittlungszeit liegt oft bei nur 3–5 Tagen.

Wenn Du erfahren möchtest, wie ein flexibler Mix aus Stammpersonal und externen Spezialisten Deine Bauverträge wirtschaftlich stabiler machen kann, erreichst Du Arthemos von Montag bis Freitag 07:00–21:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag 09:00–19:00 Uhr telefonisch unter +49 15144989273 oder per Mail an info@arthemos.de. Über das Kontaktformular auf https://arthemos.de/unser-konzept/ kannst Du direkt eine Anfrage stellen.

Weitere Einblicke in Arbeitsmarkttrends, Fachkräftemangel und moderne Recruitingstrategien findest Du im Newsportal unter https://arthemos.de/newsportal/. Wenn Du selbst als Vertriebspartner oder Quereinsteiger im Bereich Fachkräftevermittlung aktiv werden möchtest, findest Du Karrierechancen auf https://arthemos.de/karriere/.

Abschließend lässt sich sagen: Lohnfortzahlung im Bauvertrag ist kein Randthema, sondern ein zentraler Hebel für Kalkulation, Liquidität und Risikosteuerung. Wer rechtliche Grundlagen versteht, Verträge klar formuliert und seinen Personaleinsatz flexibel organisiert, reduziert Stillstandskosten und erhöht die Planungssicherheit. So wird aus einem potenziellen Konfliktfeld ein strategischer Wettbewerbsvorteil – besonders in einem Markt, der von Fachkräftemangel und Termindruck geprägt ist.

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